Betäubungsmittelstrafrecht
Im Betäubungsmittelstrafrecht begleite ich Sie als Anwalt bei sämtlichen Fällen, die im Zusammenhang mit illegalen Drogen sowie unerlaubten Doping-Präparaten (Verstoß gegen das AMG) stehen.
Was viele nicht wissen: Auch im Leistungssport kann man mitunter rasch mit dem Gesetz in Konflikt kommen. So bedeutet der Besitz oder Verkauf auch nur kleinster Mengen zahlreicher leistungssteigernder Substanzen in vielen Fällen einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, was eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann. Regelmäßig betreue ich Mandanten sowohl zu diesen Themen wie auch im Zusammenhang mit dem illegalen Besitz oder Verkauf pflanzlicher oder synthetischer Drogen.
In jedem Fall sollten Sie auch hier frühzeitig Kontakt mit mir aufnehmen, um sämtliche bestehende Chancen zu wahren und unnötige Härten bei einer möglichen Verurteilung zu vermeiden. Zusätzlich ist hier in vielen Fällen – gerade im Zusammenhang mit harten Drogen – auch an die Problematik hinsichtlich Ihres Führerscheins zu denken: Auch hier droht als verwaltungsrechtliche Nebenfolge ein Entzug der Fahrerlaubnis.